HZG-Dialog zeigt ersten Erfolg – Bewegung im Streit um den Reaktordruckbehälter der Otto Hahn

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Reaktordruckbehälter der Otto Hahn Foto: Alexander Tetsch (www.neureuters.de)

Nach 2 1/2 Jahren Begleitprozess um den Rückbau der Atomanlagen des HZG in Geesthacht zeigen sich jetzt erste Erfolge.

Begleitgruppe und Betreiber bewerten die aktuelle Genehmigungslage  für den Reaktordruckbehälter der OTTO HAHN grundsätzlich unterschiedlich. Dieser wurde 1981 auf dem Gelände der HZG in einem Erdschacht untergestellt, um daran Forschungsarbeiten vorzunehmen. Dementsprechend wurde von der Atomaufsicht auch eine Genehmigung zu Forschungszwecken erteilt. Auch wenn nach einem Aufsichtsratsbeschluss von 2008 keine Atomforschung am Standort Geesthacht mehr stattfindet, hat diese Genehmigung aus Sicht der HZG Bestand, da sie weiterhin unbefristet ist.

Das sieht man in der Begleitgruppe anders. Zum einen bestehen auch Zweifel darüber, ob denn vor 2008 – vor allem ab Beginn der 90er – an dem Behälter geforscht wurde. Zum anderen sieht es die Begleitgruppe als illegitim an, an einer Genehmigung festzuhalten, deren Zweck nicht mehr erfüllt wird.

Anti-Atom-Initiativen hatten schon vor Einlagerung des RDB die Befürchtung geäußert, dass hier Atommüll unter dem Deckmantel der Forschung umdeklariert wird und dass der RDB in Wirklichkeit in Geesthacht zwischengelagert wird.

In den alten Mustern der Auseinandersetzung zwischen Atomindustrie und Anti-Atom-Bewegung wäre das das Ende der Gespräche und der Beginn gegenseitiger Beschuldigungen. Die Stärke des konsensorientierten Dialogs zeigt sich an dieser Stelle daran, dass nun neue Wege eingeschlagen werden. (Aktueller Dialog-Newsletter zu diesem Thema)

Beide Seiten haben sich auf eine gemeinsam Presseerklärung geeinigt, in der der Betreiber „Verständnis“ für die Position der Begleitgruppe äußert – ein Novum für die Atomindustrie. Aus Sicht von LAgAtom ist dieses, im Rahmen der rechtlichen Zwänge in denen die Verantwortlichen in Geesthacht stehen, das Maximum, was man zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwarten kann. Im weiteren Diskurs erhofft sich LAgAtom auch eine kritische Positionierung der HZG zur Legitimität ihres früheren Handelns.

Für weitere genehmigungsrechtliche Einschätzungen haben wir die Atomaufsicht in Kiel aufgefordert, Stellung zu beziehen.  Die Antwort ist frustrierend und vorhersehbar zugleich. Die Atomaufsicht teilt die Rechtsauffassung des HZG und hält die Genehmigung weiter für rechtgültig. Verkürzt ist die Begründung, dass eine Genehmigung zur „Lagerung zu Forschungszwecken“ nicht daran gebunden ist, dass dann auch wirklich geforscht wird. Hier klaffen – wie so oft beim Umgang mit  Atommüll – Legitimität und Legalität weit auseinander.

Doch bei allem Kopfschütteln auf der praktischen Ebene ist der RDB „in Bewegung gekommen“. Die ursprüngliche Planung sah vorbereitende Gutachten zum Erstellen des Stilllegungsantrages  – derzeit gibt es erste Zerlegungskonzepte – ab 2018 vor. 2021/22 sollten dann Rückbaumaßnahmen beginnen. Nun stellt das HZG einen neuen Zeitplan vor – hat schon bereits für 2015 € 500.000,- für vorbereitende Gutachten eingeplant. Diese dienen zur Erstellung eines Stilllegungskonzeptes, dass die maximale Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten soll.   Die praktischen Arbeiten könnten dann bereits 2018 beginnen.

Auf Wunsch der Begleitgruppe wurde zudem der atomkritische Physiker Wolfgang Neumann beauftragt, die Pläne des HZG zu beurteilen. Dabei geht es uns auch darum, eine Einschätzung von ihm zu bekommen, ob es unter Sicherheitsgesichtspunkten auch grundsätzlich andere Umgehensweisen mit dem RDB gibt, als ihn wie von der HZG geplant zu zerlegen.

LAgAtom bewerten diese Planänderung der HZG als Schritt in die richtige Richtung. An dieser Stelle sehen wir den ersten großen Erfolg unseres Engagements in der Begleitgruppe. Ohne den HZG-Dialog wäre das Thema RDB der OTTO HAHN nicht oder zu mindestens nicht so schnell angegangen worden.

Weitere Infos zum HZG-Dialog

Hörbeitrag zum RDB der Otto Hahn

 

 

 

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