Stilllegungsverfahren der Atomforschungsanlagen in Geesthacht geht in die nächste Runde

Nachdem das Helmholtz-Zentrum-Geesthacht (HZG), besser bekannt als GKSS, im März 2013 den Silllegungsantrag für ihre Atomforschungsanlagen eingereicht hat, beginnt nun das atomrechtliche Beteiligungsverfahren.

Als erstes steht damit im Mai der sogenannte „Skoping“-Termin an, zu dem die zuständige Atomaufsicht in Kiel Umweltverbände und betroffenen Behörden eingeladen hat. Bei diesem Termin geht es zunächst darum, den Rahmen für die vorgeschriebene und notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung abzustecken. Was und in welchem Umfang soll betrachtet werden?

Weitere Schritte des Beteiligungsverfahrens werden dann  das Auslegen der Unterlagen und der öffentliche Erörterungstermin sein.So weit so gut, so laufen Beteiligungsverfahren … doch am Standort Geesthacht versuchen Atomanlagen-Betreiber, BürgerInnen und Anti-Atom-Gruppen eine andere, neue Form der Bürgerbeteiligung. Seit Herbst 2012 läuft der HZG-Dialog, in dem weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus im konsensorientierten Dialog nach gegenseitigem Verständnis und gemeinsamen Lösungen gesucht wird.

Ein Ergebnis des Dialoges ist der Umgang des HZG mit Unterlagen im Stilllegungsverfahren. Während an anderen Standorten nur mit Mühe und in Bruchstücken Infos nach außen gelangen, stellt das HZG alle relevanten Daten ins Netz. Heute kündigt der neue Newsletter des HZG-Dialogs das Einstellen des „Sicherheitsberichtes“ und  des „Vorschlag zum Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)“ an.

Wir begrüßen ausdrücklich die Transparenz, mit der das HZG mit den Planungsunterlagen umgeht.

Hier werden Standards gesetzt, die so auch an anderen Standorten gelten müssen!

Weiter Infos zum HZG-Dialog

Einwendungsmöglichkeiten zu Stilllegungsverfahren an anderen Standorten

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