Neuer Newsletter „HZG im Dialog“ bewertet Ergebnis des Erörterungstermins

Der Konflikt um Atomanlagen in Deutschland war und wird vom Vorwurf der Vertuschung und Intransparenz begleitet. Nicht zuletzt als Konsequenz daraus, wurden im Prozess „HZG im Dialog“ von Beginn an hohe Ansprüche an den Umfang und die Qualität der veröffentlichten Unterlagen gestellt. 

Im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen ist der Erörterungstermin ein wichtiger Meilenstein. Hier wird den EinwenderInnen die Gelegenheit gegeben, ihre vorab schriftlich eingereichten Bedenken zu erläutern. Die Genehmigungsbehörde prüft diese Bedenken und bezieht sie in die eigenen Entscheidungen mit ein. Im Verfahren zur Stilllegung der Atomforschungsanlagen des HZG fand der Erörterungstermin bereits am 23. März 2017 im Sachsenwaldforum in Reinbek statt.

Die Veröffentlichung des Protokolls eines so wichtigen Termins sollte eigentlich eine logische Konsequenz sein, wenn man denn ein transparentes Verfahren wünscht. Das sieht das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) als Genehmigungsbehörde jedoch anders und untersagt die Veröffentlichung. Im Wesentlichen beruht die Entscheidung des MELUND auf zwei Überlegungen: Man befürchtet, dass die Beteiligten sich nicht frei äußern, wenn sie befürchten müssten, dass ihre Aussagen öffentlich gemacht werden. Außerdem müsse nach dem Gleichheitsgrundsatz dann auch das Erörterungsprotokoll bei anderen Rückbauverfahren veröffentlicht werden.

Die  Begleitgruppe, in der auch LAgAtom beteiligt ist, kann das nicht nachvollziehen, da beim Erörterungstermin auch Pressevertreter anwesend waren. Damit war den Beteiligten klar, dass ihre Aussagen öffentlich sind. Darüber hinaus strebt die Begleitgruppe gerade an, dass der HZG-Dialog Vorbildcharakter für andere Rückbauprozesse hat. Insofern fordert sie eine grundsätzliche Veröffentlichung von Erörterungsprotokollen.

Aber auch ein gemeinsamer Brief von Begleitgruppe und HZG, als Betreiber, konnte  das MELUND nicht umstimmen. Die Untersagung der Veröffentlichung des Protokolls bleibt bestehen. Daher erfolgt nun, in einem neuen Newsletter „HZG im Dialog“, eine Zusammenfassung und Bewertung des Erörterungstermins.

Den Newsletter findet ihr hier als Download oder weiter unten auf dieser Seite zum direkt lesen.

Weiter Infos zum HZG Dialog findet ihr hier.

Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) / Februar 2018
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Fukushima Mahnwache Lüneburg

Die bundesweite Demonstration am Jahrestag der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima findet in diesem Jahr am AKW Neckarwestheim statt. Infos hier.

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Sonntag, 11. März 2018, 13 Uhr
Fukushima – Strahlung ohne Ende
Demonstration zum AKW Neckarwestheim
13 Uhr – Start: Bahnhof Kirchheim am Neckar

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Wer nicht so weit fahren möchte, kann sich auch der Fukushima – Mahnwache in Lüneburg anschließen.
Veranstalter ist hier die „Montagsmahnwache Lüneburg„, die seit Jahren an jedem Montag vor der IHK am Sande für einen beschleunigten und vollständigen Atomausstieg demonstriert.

 

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Sonntag, 11. März 2018, 18 Uhr
Fukushima-Mahnwache
Lüneburg, Am Sande, vor der IHK

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Helmholtz-Zentrum-Berlin startet Bürgerdialog zur Stilllegung des umstrittenen Atomforschungsreaktor

Berlin-Wannsee liegt eigentlich gar nicht in der Nähe von Lüneburg und damit im Nahbereich von LAgAtom. Die Ankündigung für den Rückbau des dortigen Atomforschungsreaktors eine Begleitgruppe zu gründen, war aber auch für uns sehr spannend, denn in der Einladung wird ausdrücklich auf den HZG-Dialog als Vorbild Bezug genommen. Ein Grund genauer hinzusehen, was da der Betreiber anbietet.

Am 21.11.17 stellte das HZB in einer öffentlichen Informationsveranstaltung ihre Vorstellungen zur Rückbau und zur begleitenden Bürgerbeteiligung vor. Der Saal war mit geschätzten 100 Menschen gut gefüllt. Die Stimmung von Beginn recht angespannt. Es war reichlich Zeit für Fragen und Kritik. Und die kamen fachkundig, akzentuiert und auf den Punkt. Schnell zeigte sich, dass viele, vor allem direkte AnwohnerInnen, über die bisherige Öffentlichkeitsarbeit des Betreibers erbost sind. Insbesondere sind sie durch das hohe Störfallrisiko und die geplanten Flugrouten des neuen Hauptstadtflughafens direkt über das Reaktorgelände beunruhigt. Groteske Ideen in früheren Katstrophenschutzplänen, die die Verteilung von Jod-Tabletten per Taxi vorsahen, tragen da wenig zur Beruhigung bei.

Auch an diesem Abend zeigt sich, wie schwer man sich tut, da offen mit den Risiken umzugehen. Erst auf mehrere Nachfragen hin, gibt der Betreiber zu, dass die Reaktorhalle nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt ist. Weiterlesen

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AKW Krümmel brennstofffrei – fast

Der Betreiber Vattenfall und die Aufsichtsbehörde in Kiel gehen mit der freudigen Meldung an die Öffentlichkeit: Das AKW Krümmel sei brennstofffrei und  damit eine  „wesentliche Voraussetzung für die Stilllegung und den Abbau des Kernkraftwerks Krümmel erfüllt.“

Schön wäre es, denn leider muss man da ein fast einfügen. Denn weiterhin ruhen im Lagerbecken des AKW noch 78 Brennstäbe mit Abriebdefekten an der Oberfläche,  sowie ein bestrahltes, noch zu demontierendes Brennelement mit 76 Brennstäben. Das kann aufgrund einer „geometrischen Abweichung“ nicht in einen Castor-Behälter. Sprich, es ist verbogen. Weiterlesen

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Antrag für das Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll am AKW Krümmel doch mit öffentlicher Beteiligung

Auf Nachfrage von LAgAtom hat die zuständige Genehmigungsbehörde im Kieler Umweltministerium (MELUND) zugesichert, dass die Errichtung und der Betrieb der Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll am AKW Krümmel im Rahmen des Gesamtantrages für den Rückbau des AKW mit in das Bürgerbeteiligungsverfahren genommen wird.

Das ist eine sehr positive Nachricht, denn hier hätte die Genehmigungsbehörde rechtlich auch die Möglichkeit, die Öffentlichkeit außen vor zu lassen.

Bei anderen Genehmigungsverfahren haben Betreiber und Behörde jede Lücke des Atomrechts ausgenutzt. Im Extrem beim AKW Obrigheim hat man nur die erste grundsätzliche Stilllegungs- und Abbbaugenehmigung ins öffentliche Verfahren genommen. Die spannenden Details wurden dann ohne öffentliche Beteiligung in den Folgeanträgen geregelt.

Gut, dass Schleswig-Holstein hier einen anderen Weg geht.

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Vattenfall stellt Antrag auf den Bau eines Zwischenlagers auf dem Gelände des AKW Krümmel

krümmelIm Rahmen des Skopingtermines für den Rückbau des AKW Krümmel im Sommer 2016 hat Vattenfall Pläne vorgelegt, die an vielen Stellen völlig unklar waren. So sollte zum Beispiel die Konditionierung der Abfälle am Standort oder extern an einer anderen Anlage in Deutschland oder auch im Ausland erfolgen. Für den Bau des Lagers für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll gab es mindestens fünf Varianten. Zumindest in diesem Detail wird es nun konkret. Das ist eine gute Nachricht.

Was aber aufhorchen lässt: das Lagerkonzept folgt lediglich den Leitlinien der Entsorgungskommission (ESK). Diese gehen von einer Lagerung am Standort von bis zu 20 Jahren aus. Schon im Skopingtermin  hatte LAgAtom gefordert, dass auch die Empfehlungen der Reaktorsicherheitskommission (RSK)  zur längerfristigen Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen berücksichtigt werden sollten – hier ist der Bezugsrahmen 40 Jahre.

Das wurde nicht umgesetzt, wohl in der Hoffnung, dass der Schacht Konrad rechtzeitig zur Verfügung stehe. Dessen Inbetriebnahme wird aber mit schöner Regelmäßigkeit nach hinten verschoben, weiterhin bestehen  Zweifel an der generellen Eignung und selbst wenn die Einlagerung beginnen würde, sähen die aktuellen Konzepte jährliche Aufnahmemengen vor, die einen schnellen Abtransport von den AKW-Standorten unmöglich machen. Letztlich werden die Abfälle noch weitaus mehr als 20 Jahre in den Zwischenlagern verbleiben.

Einen Einblick, ob man dafür Sorge trägt, dass das sicher geschieht, können die BürgerInnen jedoch nicht bekommen.

Vattenfall hat sich entschieden, den Zwischenlagerbau aus dem generellen Antrag heraus zu nehmen. Das ist zwar rechtlich völlig korrekt; der Bau des Lagers erfolgt nach der Strahlenschutzverordnung, während der  eigentliche Rückbau im  Atomgesetz geregelt ist. Leider sieht die Strahlenschutzverordnung  aber keine Bürgerbeteiligung vor. Damit läuft die Genehmigung des Zwischenlagers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das an das AKW angrenzende Helmholtz-Zentrum ist bei seinem Atomforschungszentrum einen anderen Weg gegangen und hat beide Anträge in ein Verfahren genommen – perfekt gelöst im Sinne von Transparenz und Bürgerbeteiligung. Leider hat Vattenfall anders entschieden.

Ein Schelm, wer hier ernsthafte Absichten unterstellt.

Weitere Infos zum Rückbau des AKW Krümmel findet ihr hier.

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Demonstration zum Fukushima-Jahrestag in Hamburg – Atommüll verhindern, bevor er entsteht

Ein Bündnis norddeutscher Anti-Atom-Initiativen ruft anläßlich des 6 Jahrestages der Reaktorkatastrophe in Fukushima zu einer Demonstration im Hamburger Hafen auf.

Hier wird von der Hamburger Reederei MAACS das Uranerz umgeschlagen, das nach mehreren Verarbeitungsschritten  schließlich in der Brennelementeschmiede in Lingen landet. Hintergründe und Infos zur Demo findet ihr hier.

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 Samstag 11.3.2017 Demonstration zum Fukushima-Jahrestag in Hamburg

 Start 14 Uhr : Elbpromenade (U-Bahn Baumwall)

Abschluss ca. 16:00 Uhr: Große Elbstrasse 138 / Sandberg (Firma MACS)

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Wer Nuklearkatastrophen und Atommüllproduktion verhindern will, muss an der Wurzel anfassen.

– Für den Stopp von Atomtransporten durch Hamburg und anderswo!

– Für die sofortige Stilllegung der Atomfabriken in Gronau und Lingen!

– Für die Stilllegung aller Atomanlagen weltweit und sofort!

– Für echten Klimaschutz ohne fossile Energien wie Kohle und Atom!

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HZG-Dialog: Begleitgruppe muss trotz konstruktivem Dialog eine Einwendung erheben, um ihr Klagerecht nicht zu verlieren.

Wer schon in den 70er lesen konnte, erinnert sich vielleicht an „Per Anhalter durch die Galaxis“. Da muss die Erde einer intergalaktischen Autobahn weichen und die Menschen, die erst durch die „Bauarbeiter“ davon erfahren, können nichts dagegen tun. Denn sie hätten vorher eine Einwendung dagegen erheben müssen. Die Unterlagen lagen ja schließlich auf Alpha Centauri aus. Was keine Einwendung gemacht? Pech gehabt. So viel anders ist es im Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen auch nicht.

Für den Rückbau der der Atomanlagen der ehemaligen Forschungsanlage GKSS in Geesthacht liegen noch bis zum 06.02.17 die Genehmigungsunterlagen aus. Nur wer bis zu diesem Zeitpunkt Einwendungen erhebt, kann beim Ende März stattfindenden Erörterungstermin der Genehmigungsbehörde, dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium (MELUR), seine Bedenken äußern. Und nur wer jetzt einwendet, hat im weiteren Verlauf ein Klagerecht gegen den Genehmigungsbescheid.

Im Gegensatz zu anderen Rückbauprozessen von Atomanlagen gibt es mit dem HZG-Dialog in Geesthacht einen gut funktionierenden Begleitprozess, an dem sich auch Lagatom seit 2012 beteiligt. Und im Grundsatz begrüßt  die Begleitgruppe den Stilllegungsantrag des HZG.  Einige wesentliche Punkte, die bei  anderen Stilllegungsanträgen zu Kritik aus der Bevölkerung führten, konnten so schon im Vorfeld ausgeräumt werden (Ein Resümee der ersten 4 Jahre findet sich hier). Einzelne Einwendungen der Begleitgruppe sollen dementsprechend die Genehmigungsbehörde dazu auffordern, den Plänen des HZG in der vorliegenden Form zu folgen und hier keine Änderungen vorzunehmen.

Dennoch hat die Begleitgruppe auch weiterhin Bedenken an verschiedenen Details der HZG-Pläne und am weiteren Verlauf des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens. 

Auch wenn die bisherigen Erfahrungen dafür sprechen, dass im Dialog für viele Themen eine Lösung gefunden wird, bleibt das rechtliche Dilemma des Dialogprozess. Das atomrechtliche Verfahren sieht keine modernen, konsensorientierten Beteiligungsformate vor. Die Begleitgruppe hat keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, wenn ein Dissens bestehen bleibt. Ja die Mitglieder der Begleitgruppe  dürfen noch nicht einmal beim Erörterungstermin mitdiskutieren, wenn sie nicht selber eine Einwendung erheben.

Für den HZG-Dialog hat die Begleitgruppe nun reagiert und eine umfängliche Einwendung erhoben (PDF) und damit  ein wenig mehr „Augenhöhe“ im Dialogprozess erreicht.   Will man Bürgerbeteiligung wie hier in Geesthacht stärken, ist es dringend notwendig, die Abläufe der Genehmigungsverfahren zu ändern und die rechtliche  Position von Begleitgruppen zu verbessern.

Weiterlesen für den Einwendungstext: Weiterlesen

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HZG-Dialog veranstaltet Infoabend zum Rückbau der Atomforschungsanlagen in Geesthacht

Seit dem 5. Dezember bis zum 06. Februar 2017  liegen die Antragsunterlagen zur Stilllegung des Forschungsreaktors und zum Abbau der Atomanlagen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrum Geesthacht öffentlich aus. Sie sollen die Grundlage bilden, damit jeder und jede die Maßnahmen prüfen und die eigene Betroffenheit beurteilen und eventuelle Einwände erheben kann. Diese Einwendungen werden in einem Erörterungstermin am 21. März 2017 mündlich erörtert.

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Infoveranstaltung: Rückbau der Atomforschungsanlagen der GKSS

16.01.2017; 19:00

Hörsaal, Helmholtz-Zentrum-Geesthacht

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Im Gegensatz zu anderen Rückbaustandorten ist der Betreiber der Forschungsanlagen um ein hohes Maß an Transparenz und Bürgerbeteiligung bemüht. Seit 2012 gibt es einen kontinuierlichen Begleitgruppe an der sich auch LAgAtom beteiligt. Die erfolgreiche und konstruktive Arbeit des Dialoges zwischen Betreiber und Begleitgruppe zeigt sich auch im Umgang mit den auszulegenden Unterlagen. Nach einer zunächst kontroversen Diskussion über deren Umfang haben sich der HZG-Dialog und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) im November 2016 auf eine erweiterte Informationsbereitstellung verständigt, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgeht.

In einer öffentlichen Veranstaltung soll nun parallel zu den ausliegenden Unterlagen Raum für direkt Fragen geschaffen werden:

Wie kann ich beurteilen, ob ich von den Rückbaumaßnahmen betroffen oder beeinträchtigt bin?

Welche Unterlagen sind verfügbar und was genau bedeutet der Erörterungstermin?

Wie geht es nach Ende der Auslegungsfrist bei der Stilllegung des Forschungsreaktors und dem geplanten Abbau der kerntechnischen Einrichtungen des ehemaligen GKSS-Forschungszentrums weiter?

Über diese und weitere Fragen soll am 16. Januar 2017  diskutieren werden.

Redner und Gesprächspartner:

  • Dr. Peter Schreiner, Leiter der Forschungsreaktoranlage (HZG)
  • Vertreter des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR)
  •  Wolfgang Neumann, unabhängiger Sachverständiger, intac GmbH
  •  Vertreter der Begleitgruppe Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)
  • Vertreter des Helmholtz-Zentrums Geesthacht

Hinweise zur Anfahrt mit dem PKW

Antragsunterlagen zum Download

Mehr zum HZG-Dialog auf www.lagatom.de

Resümee zu vier Jahre HZG-Dialog auf www.lagatom.de

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Neuer Newsletter „HZG im Dialog“: Genehmigungsunterlagen liegen jetzt aus

Im neuen Newsletter  „HZG im Dialog“ wird auf die heute startende Auslegung der Unterlagen für die Stilllegung  der Atomanlagen des HZG hingewiesen. Vom 05.12.16 bis  zum 06.02.17 besteht nun die Möglichkeit, die Antragsunterlage einzusehen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben.

Die Unterlagen  stehen auf der Homepage des HZG   zum Download zur Verfügung. Zusätzlich werden hier auch ein Entwurf mit ergänzenden Informationen sowie die externen Stellungnahmen von Wolfgang Neumann zu finden sein. Diese sind zwar keine offiziellen Dokumente im atomrechtlichen Verfahren, können aber zur Vertiefung und Ergänzung der eigenen Bewertung genutzt werden.

LAgAtom nimmt den Beginn der Auslegung zu einer ausführlichen Resümee, das ihr hier findet.

Schon jetzt möchten wir auf eine öffentliche Info-Veranstaltung in der zweiten Januarhälfte hinweisen (voraussichtlich am 16.01.17 / im Helmholtz-Zentrum Geesthacht). Hier stellen HZG und Begleitgruppe nochmal das geplante Vorgehen vor.

Einwendungen sollten bis zum Ablauf der Auslegungsfrist diese Adresse gehen:

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein                                                                      Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4                                                                             24143 Kiel

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