Im neuen Newsletter „HZG im Dialog“ wird auf die heute startende Auslegung der Unterlagen für die Stilllegung der Atomanlagen des HZG hingewiesen. Vom 05.12.16 bis zum 06.02.17 besteht nun die Möglichkeit, die Antragsunterlage einzusehen und gegebenenfalls Einwendungen zu erheben.
Die Unterlagen stehen auf der Homepage des HZG zum Download zur Verfügung. Zusätzlich werden hier auch ein Entwurf mit ergänzenden Informationen sowie die externen Stellungnahmen von Wolfgang Neumann zu finden sein. Diese sind zwar keine offiziellen Dokumente im atomrechtlichen Verfahren, können aber zur Vertiefung und Ergänzung der eigenen Bewertung genutzt werden.
LAgAtom nimmt den Beginn der Auslegung zu einer ausführlichen Resümee, das ihr hier findet.
Schon jetzt möchten wir auf eine öffentliche Info-Veranstaltung in der zweiten Januarhälfte hinweisen (voraussichtlich am 16.01.17 / im Helmholtz-Zentrum Geesthacht). Hier stellen HZG und Begleitgruppe nochmal das geplante Vorgehen vor.
Einwendungen sollten bis zum Ablauf der Auslegungsfrist diese Adresse gehen:
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein Dienstgebäude Adolf-Westphal-Str. 4 24143 Kiel