Vom 10.11.2010 Bergisch Gladbach (siehe: http://www.kobinet-nachrichten.org)
Ob das Demonstrationsrecht auch für Menschen mit Behinderung in vollem Umfang gilt, fragt sich Friedrich Wyzyla von der Selbsthilfegruppe Netzhautablösung angesichts aktueller Entwicklungen bei Demonstrationen zu Stuttgart 21 und im Wendland.
Die Polizeieinsätze bei den Demonstrationen zum „Castortransport“ und „Stuttgart 21“ haben mich sehr betroffen gemacht. Das auch aus einem Aspekt heraus, der in den Medien bislang nicht erwähnt wurde.
Wie sieht es mit dem im Grundgesetz verankerten Recht auf Meinungsfreiheit und dem Demonstrationsrecht für Menschen mit Behinderungen aus? Gilt das auch für unseren Personenkreis noch, ist sichergestellt, dass auch wir uns ohne bleibende gesundheitliche Schäden an friedlichen Aktionen beteiligen können, die Menschen die uns eigentlich schützen sollen, uns nicht verletzen?
Weiter Infos auf unserer Hintergrundseite: Ziviler Ungehorsam gegen Castor-Transport