Begleitgruppe und Betreiber einigen sich im HZG Dialog auf Verbesserung im Umgang mit radioaktiven Abwässern

Egal ob Rhein, Donau, Isar oder Elbe, die Einleitung von radioaktiv Abwässern in ein Thema das AnwohnerInnen stark beunruhigt. Weiterhin ungeklärt sind zum Beispiel die deutlich im Fluss- und Trinkwasser   erhöhten Tritium-Werte beim AKW  Saumur an der französischen Loire. (Wer genug französisch kann findet hier mehr Infos)

Auch an der Elbe hat der Antrag auf radioaktive Einleitungen im Rahmen des Rückbaus des AKW Brunsbüttel Widerstand hervorgerufen.

Deshalb hat auch die  Begleitgruppe zum Rückbau der Atomforschungsanlagen des HZG das Thema auf die Agenda des Dialogs gesetzt. 

Eine beruhigende Aussage zu Beginn: HZG will im Wesentlichen Hygiene-Abwässer vom Duschen und Händewaschen einleiten. Das weitaus stärker kontaminierte Wasser aus dem Reaktorbecken wird fachgerecht in einer externen Anlage konditioniert.

Darüber hinaus konnten sich Betreiber und Begleitgruppe auf Verbesserungen im Verfahrensablauf einigen, die nun im neuen Newsletter des HZG Dialog vorgestellt werden.


Newsletter „HZG im Dialog“ der Begleitgruppe „Stilllegung Atomanlagen des HZG (ehem. GKSS)“ und des Helmholtz-Zentrums Geesthacht (HZG) / Dezember 2019

Beim zukünftigen Rückbau der Atomforschungsanlagen des Helmholtz-Zentrum Geesthacht fallen in geringem Umfang auch radioaktive Abwässer an, die in die Elbe abgeleitet werden dürfen. Die beantragten Mengen und genehmigten Grenzwerte entsprechen dabei denen im Forschungsbetrieb.

Der HZG-Dialog hat sich über einen längeren Zeitraum und in mehreren Sitzungen intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Dabei konnte der Betreiber für die Begleitgruppe plausibel darstellen, dass die Einleitungen unter den zulässigen Grenzwerten der Strahlenschutzverordnung liegen.

Sämtliches Abwasser aus dem Forschungsreaktor wird nach der Nutzung zunächst aufgefangen und radiologisch untersucht. Nur wenn es eine Aktivitätskonzentration von weniger als 3,7 E6 Bq/m³ aufweist, darf es in die Elbe eingeleitet werden. Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Abwässern um Hygienewasser, das beim Händewaschen und Duschen im Kontrollbereich anfällt.

Die letzte Einleitung durch HZG erfolgte – in der Größenordnung 15 m³ – im Oktober 2018. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt ca. 700 m³ pro Sekunde. HZG lädt mit maximal 5 m³ pro Stunde ein. Dies entspricht 0,0014 m³/s. Die Einleitung erfolgt mit Hilfe einer Leitung, die vom Gelände der Forschungsreaktoranlage bis in die Mitte des Grundes der Elbe führt. Alle bislang durchgeführten baulichen Veränderungen und Wartungsarbeiten werden bei HZG dokumentiert und archiviert.

Abwasser mit höherer Aktivitätskonzentration (> 3,7 E6 Bq/m³) darf nicht eingeleitet werden; daher wird es in einen zugelassenen Tankwagen oder Tankcontainer überführt, extern konditioniert und entsorgt. Diese Prozesse werden von den Behörden vorher genehmigt, kontrolliert und nachweisbar dokumentiert.

Während der Treffen wurden auch Besonderheiten des Standortes Geesthacht diskutiert. So passt das Helmholtz-Zentrum schon jetzt die Einleitungstermine der Tide unterhalb des Sperrwerks in Geesthacht an. Damit wird sichergestellt, dass die Abwässer nur während der Ebbephase der Elbe und mit dem abfließenden Ebbstrom fortgetragen werden.
Eine weitere Besonderheit des Standortes sind die, immer wieder auftretenden, Niedrigwasser-phasen der Elbe. Der mittlere Abfluss der Elbe beträgt am Pegel Neu Darchau ca. 700 m³/s. Zum Beispiel während der Phasen mit sehr geringem Abfluss im September 2018 sank der Abfluss hingegen über Wochen auf 200 m³/s.

Trotz der geringen Einleitungen des HZG sieht die Begleitgruppe in der Abgabe von Abwässern in derartigen Phasen, mit der dann ja geringeren Verdünnung, ein vermeidbares Risiko. Das Helmholtz-Zentrum hat sich daher über die gesetzlichen Vorgaben hinaus dazu bereit erklärt, in Zukunft keine Einleitungen in Phasen mit geringem Abfluss mehr vorzunehmen.

Zudem wird sich das Helmholtz-Zentrum auf Anregung der Begleitgruppe mit dem Betreiber des Kernkraftwerks Krümmel abstimmen, damit sichergestellt wird, dass gleichzeitige Einleitungen beider Betreiber vermieden werden.

Aus Sicht der Begleitgruppe ist eine wesentliche Gefährdung der Umwelt durch die Einleitungen von Abwässern aus dem Rückbau der Atomforschungsanlagen in die Elbe unwahrscheinlich. Dass sich das Helmholtz-Zentrum hier zu Maßnahmen bereit erklärt, die über den rechtlichen Rahmen hinausgehen, wertet sie als Erfolg des Dialogprozesses.

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