Auf Nachfrage von LAgAtom hat die zuständige Genehmigungsbehörde im Kieler Umweltministerium (MELUND) zugesichert, dass die Errichtung und der Betrieb der Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll am AKW Krümmel im Rahmen des Gesamtantrages für den Rückbau des AKW mit in das Bürgerbeteiligungsverfahren genommen wird.
Das ist eine sehr positive Nachricht, denn hier hätte die Genehmigungsbehörde rechtlich auch die Möglichkeit, die Öffentlichkeit außen vor zu lassen.
Bei anderen Genehmigungsverfahren haben Betreiber und Behörde jede Lücke des Atomrechts ausgenutzt. Im Extrem beim AKW Obrigheim hat man nur die erste grundsätzliche Stilllegungs- und Abbbaugenehmigung ins öffentliche Verfahren genommen. Die spannenden Details wurden dann ohne öffentliche Beteiligung in den Folgeanträgen geregelt.
Gut, dass Schleswig-Holstein hier einen anderen Weg geht.