Presseinformation vom Eichhörnchen, Lüneburg, den 05. Juni 2012
Kaum ist das Atommüllschiff „Edo“, begleitet von zahlreichen kreativen Protesten, am Atommüll-Zwischenlager Lubmin angekommen, zeigt der Atomstaat wider seine Zähne. Nicht die Verursacher des Atommülls, nicht die Verantwortlichen für diese gefährliche, menschenverachtende Atompolitik werden kriminalisiert, sondern die zahlreichen AtomkraftgegnerInnen, die sich dem reibungslosen Atomgeschäft in den Weg stellen.
Den zwei Robin Wood KletterInnen, die letzte Woche in Münster acht Stunden lang gegen das Atommüllschiff „Edo“ kletternd protestierten, wird schon mit einer Strafe gedroht (1).
Den Robin Wood AktivistInnen, die sich im Dezember 2011 aus Protest gegen einen Atommülltransport von Frankreich nach Lubmin an der Schiene festketteten und dadurch viel Aufmerksamkeit auf den Transport richteten, wird derzeit in Greifswald der Prozess gemacht.(2)
Und weil er sich gegen diesen Castortransport bei Lubmin in der Dezemberkälte auch wehrte, wurde heute früh der Lüneburger Antiatom- und Robin Wood Aktivist Karsten Hilsen von der Polizei festgenommen. Als Zeichen dafür, dass er weder die Strafe noch die Kriminalisierung von legitimem Protest akzeptiert, hat er sich dafür entschieden, eine Strafe in Höhe von 10 Tagessätzen nicht zu bezahlen sondern in der JVA abzusitzen.
Hintergrund
Am 16. Dezember 2010 beteiligte sich Karsten an einer Protestversammlung an der Bahnanlage in Höhe Stillow Siedlung zwischen Greifswald und Lubmin. Vier KletteraktivistInnen, gelang es, an der Bahnanlage hoch in die Bäume zu Klettern und mit Transparenten ihren Protest kund zu tun – bis sie von einer Sondereinheit der Bundespolizei heruntergeholt wurden. Währenddessen wurden ihre UnterstützerInnen am Boden – darunter Karsten – von der Polizei in Gewahrsam genommen – rechtswidrigerweise, weil die Versammlung zuvor nicht aufgelöst wurde.(3)
Es folgten Klagen gegen die Polizeimaßnahmen und zwei Strafbefehle gegen Karsten Hilsen.
Der erste Prozess fand in Greifswald vor dem Amtsgericht am 30. Juni letztes Jahres statt.
„ In der Hauptverhandlung konnten wir den Vorwurf des Widerstandes und der Beleidigung schnell entkräften, Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Polizeimaßnahmen wecken und die unwürdigen Haftbedingungen unter denen die Gefangenen abtransportiert wurden. Karsten, der immerhin 1,90 Meter groß ist und an Rücken und Knieschmerzen leidet, hatte sich gegen sein Einsperren in einer 50cm mal 50cm großen Zelle gewehrt. Aus diesem Grund kam es dann zum Prozess. Beleidigung ist nicht strafbar, wenn diese als „Sozialadäquat“ anzusehen ist. Nach einer Stellungnahme der Verteidigung zu den Tatumständen stellte das Gericht das Verfahren gegen Karsten auf Staatskosten ein. “ Erläutert die Polit-Aktivistin Cécile Lecomte, die in diesem Verfahren als Karstens Verteidigerin zugelassen worden war. (4)
Das Szenario sollte sich dann wenige Wochen später wiederholen. Diesmal vor dem Amtsgericht Wolgast. Karsten wurde vorgeworfen, in der Gefangenensammelstelle in Wolgast, einen Polizeiarzt, der seine Beschwerden ignorierte und ihn –so Karsten– misshandelte, beleidigt zu haben. Zum Prozess kam es aber nicht. Karsten erkrankte kurz vor dem Hauptverhandlungstermin und reichte ein Krankenattest nach. Dem zuständigen Richter reichte das Attest nicht. Dies teilte er Karsten aber nicht mit. Er verwarf einfach seinen Einspruch. Der Strafbefehl in Höhe von 10 Tagessätzen à 30 Euro wurde rechtskräftig, ohne dass sich Karsten jemals vor Gericht verteidigen konnte. Wie wichtig eine solche Verteidigung ist, hatte wenige Wochen zuvor ausgerechnet der Prozess in Greifswald gezeigt.
„Ich finde es gut, dass Karsten diese willkürliche Strafe nicht akzeptiert und sich weigert zu zahlen – auch wenn er dafür eingesperrt wird. So wird sichtbar, was das Justizsystem mit dem Grundsatz eines fairen Verfahrens und Gerechtigkeit zu tun hat: nämlich gar nichts! Das Strafbefehlverfahren, also das Verurteilen ohne Prozess, gibt es nur in der Deutschen Gerichtsbarkeit! Mit Rechtsstaat hat dies nichts zu tun. Das ist Willkürstaat.“ kommentiert Cécile, die am heutigen morgen zusehen musste wie Karsten durch mindestens fünf Uniformierte Polizisten festgenommen wurde.
In Ihrer Empörung fährt sie fort „ Legitimen Widerstand kriminalisieren und Menschen die sich der Atompolitik von oben nicht beugen, einzusperren, dass kann der Staat gut. Wenn es dagegen um Ermittelungen gegen die Staatsgewalt geht, haben die RichterInnen keine Eile. Karsten hat gegen seine damalige Ingewahrsamnahme geklagt – diese ist für zum Teil rechtswidrig erklärt worden. Eine endgültige Entscheidung des Landgerichtes steht aber noch aus.“(5)
Karsten wurde zunächst zur JVA Lüneburg gebracht, er wird voraussichtlich am 13. Juni wieder entlassen.
Eichhörnchen, den 5. Juni 2012
Fußnoten:
- Bericht und Bilder über die Abseilaktion über den Kanal: http://blog.eichhoernchen.fr/post/KletteraktivistInnen-haengen-sich-vor-Atommuellschiff-in-MS
- Seite zur Betonblock-Aktion und zum Prozess: http://blockmin.blogsport.eu/
- Bericht zur Aktion in Stillow Siedlung: http://de.indymedia.org/2011/01/298013.shtml
- Bericht zum Prozess vor dem Amtsgericht Greifswald: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Lubmin-Castorgegner-vor-Gericht-in-Greifswald-Erfolg-Verteidigung
- Zum erstinstanzlichen Beschluss in der Klage der AktivistInnen, die inzwischen vor dem Landgericht anhängig ist: http://blog.eichhoernchen.fr/post/Wieder-rechtswidrige-Ingewahrsamnahme
Karstens Adresse
Karsten Hilsen
Justizvollzugsanstalt Uelzen Abteilung Lüneburg
Am Markt 7c
21335 Lüneburg