“Good bye Atomkraft”― für Leben, Natur und Umwelt
Sehr geehrter Premierminister Naoto Kan,
Nach der Katastrophe im AKW „Fukushima Daiichi“ fordern wir Sie zu
verantwortungsvollem Handeln auf, führen Sie eine sofortige
Entscheidung für erneuerbare Energien herbei!
[1] Japan muss sich von der Atomenergie endgültig verabschieden, indem alle AKWs
abgeschaltet werden!
1. Nach der Katastrophe im AKW Fukushima müssen alle anderen AKWs in der Reihenfolge der Höhe der Wahrscheinlichkeit von Erdbeben und Tsunamis stillgelegt werden, wodurch letztendlich die Abschaffung der Atomenergie erreicht wird.
2. Alle Pläne für den Bau von neuen sowie für die Erweiterung von bestehenden AKWs müssen widerrufen werden.
3. Die Wiederaufarbeitungsanlage in Rokkasho-mura und der Schnelle Brüter in Tsuruga müssen geschlossen
werden. Die Aufarbeitung von MOX-Brennstäben muss beendet werden.
[2] TEPCO und die Regierung müssen Verantwortung für die Katastrophe übernehmen!
1. Informationen über die Katastrophe, die nachfolgende Verseuchung der Umwelt und die Strahlenbelastung der Menschen müssen an die Öffentlichkeit gebracht werden.
2. Die Evakuierungszone muss erweitert werden. Insbesondere müssen die Bewohner im hochverstrahlten Gebiet sowie Schwangere, Säuglinge, Kinder und SchülerInnen sofort evakuiert werden.
3. Die Erhöhung der zulässigen Strahlenbelastung auf 20mSv pro Jahr fuer Nicht-AKW-Arbeiter muss widerrufen werden. Die provisorischen Grenzwerte bei Lebensmitteln müssen ebenfalls heruntergesetzt werden. Eine
Gesamt-Strahlenbelastung von 1mSv pro Jahr (incl. Innerer Strahlung) muss eingehalten werden.
4. Jegliche Strahlenbelastung der betroffenen Bewohner (von aussen und durch Innere Strahlung, aus der Luft, von Wasser und Lebensmitteln u.s.w.) muss dabei berücksichtigt werden. Die Gesundheit der Bewohner muss langfristig ärztlich kontrolliert werden. Für evtl. Strahlenschäden muss Entschädigung geleistet werden.
5. Die Erhöhung der Strahlengrenze auf 250mSv pro Jahr für AKW-Arbeiter muss widerrufen werden. Die Gesundheitskontrolle der hoher radioaktiver Strahlenbelastung ausgesetzten AKW-Arbeiter und die Sicherheitskontrolle ihrer Arbeitsbedingungen müssen gründlich durchgeführt werden. Für evtl. Strahlenschäden müssen
ebenfalls Entschädigungen geleistet werden.
6. Das Einleiten von Radioaktivität ins Meer muss aufhören.
7. Für die materiellen Schäden der Bewohner, Angestellten, Arbeiter, Bauern und Fischer im betroffenen Gebiet müssen ebenfalls Entschädigungen geleistet werden.
8. Aller Schadenersatz für die Katastrophe im AKW Fukushima muss vorzugsweise vom Betreiber TEPCO geleistet werden.
NAME ADRESSE UNTERSCHRIFT
■ Abgabefrist: Ende Juni 2011 ■ Aufruf von: Mihama no Kai und weiteren 94 Vereinen in Japan
■ Diese Listen werden gesammelt von:
Mihama no Kai (Verein gegen AKW Mihama, Ōii & Takahama)
Adresse: Nishi-Tenma 4-3-3, Seiko-Bld. 3. floor, Kita-ku,
Ōsaka-shi 530-0047, Japan
Tel: +81-(0)6-6367-6580 Fax.: +81-(0)6-6367-6581
Email: mihama@jca.apc.org
■ runterzuladen auf: Unterschriftensammlung
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